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Bauchdeckenstraffung: Kosten und Krankenkasse

Bei einer Bauchdeckenstraffung (Abdominalplastik) entstehen unter Umständen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Das liegt daran, dass es sich dabei um einen sehr aufwändigen chirurgischen Eingriff handelt: Die Operation am offenen Bauch kann bis zu drei und mitunter sogar mehr Stunden dauern.

Auf eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse hoffen die Patienten meist vergebens.

Die Kosten werden in aller Regel nicht übernommen. Sie müssen vom Betroffenen selbst getragen werden. Mit wenigen Ausnahmen. Wir informieren Dich in diesem Beitrag darüber, welche konkreten Kosten bei einer Bauchdeckenstraffung entstehen und welche Möglichkeiten einer (teilweisen) Erstattung durch die Krankenkassen es gibt.

Hohe Kosten für eine Bauchdeckenstraffung

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Eine Bauchdeckenstraffung kann je nach Umfang und Aufwand ca. 3.000 bis 7.000 und bei sehr komplizierten Operationen sogar bis zu 10.000 Euro kosten. Diese großen Unterschiede sind auf zwei Faktoren zurück zu führen:

  • die gewählte Methode und
  • die Dauer des Krankenhausaufenthalts.

Die exakten Kosten können nur in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Chirurgen festgestellt werden.

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Vor der Bauchdeckenstraffung: darauf solltest Du im Beratungsgespräch achten!

Bei Schönheitskliniken beziehungsweise Praxen für Plastische Chirurgie handelt es sich häufig um staatlich zugelassene Privatkliniken.

Demzufolge können dort auch nur solche Eingriffe durchgeführt werden, für die Patienten selbst bezahlen. Wenn Du eine Kostenerstattung anstrebst, solltest Du also im Beratungsgespräch zuallererst die Frage klären, ob die behandelnde Praxis Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung ist und entsprechende Leistungen über die Krankenkassen abrechnen kann. Hierzu muss

  • der behandelnde Arzt bei einem staatlichen Unternehmen fest angestellt sein,
  • das Unternehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperieren und
  • in der Kassenärztlichen Vereinigung gelistet sein.

Damit Du die möglicherweise entstehenden Kosten vorher entsprechend einkalkulieren kannst, sollte der behandelnde Arzt im Behandlungsvertrag auf jeden Fall sämtliche anfallenden Kosten auflisten.

Tipp: Das beinhaltet auch alle Nachbehandlungen, die eventuell notwendig werden können. Sollten diese nämlich notwendig werden, müssen die Zusatzkosten dafür ebenfalls vom Patienten getragen werden. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn es zu Komplikationen kommen sollte.

Krankenkassen müssen die Kosten für sogenannte „selbst verschuldete Erkrankungen“ nicht übernehmen! Dazu gehören auch Kosten, die aufgrund von Komplikationen nach einer Bauchdeckenstraffung entstehen, wenn diese aus rein ästhetischen Gründen erfolgte.

Der Behandlungsvertrag sollte demnach folgende Leistungen beinhalten:

Vor der OP
  • Beratungsgespräch
  • Voruntersuchung
OP-Kosten
  • OP-Saal und Technik
  • Anästhesist
  • Plastischer Chirurg
  • OP-Team
  • Bauchstraffung
Nach der OP
  • Klinikaufenthalt
  • Mieder, Thrombosestrümpfe etc.
  • Medizinische Nachsorge
  • ggf. notwendige Nachbehandlungen, auch im Falle von Komplikationen

Bauchstraffung – der Antrag auf Kostenübernahme

Das Beratungsgespräch dient nicht nur der Information des Patienten, sondern auch der Einschätzung durch den behandelnden Arzt. Er stellt dabei fest, ob es sich bei der Operation um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt.

Kommt er zu einem positiven Ergebnis, fertigt er einen Arztbericht an. Dieser wird dann zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eingereicht.

Der Patient kann auch unabhängig vom Arzt den Kosten- und Behandlungsplan im Rahmen eines Einzelfallantrags bei seiner Krankenkasse einreichen und eine Kostenübernahme beantragen.

Dieser Antrag wird dann in aller Regel an den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) weitergereicht. Dort wird dann entschieden, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei einer Bauchdeckenstraffung

Die Bauchstraffung wird von den Krankenversicherungen in aller Regel als Schönheitsoperation gewertet. Bei solchen ästhetischen Korrekturen liegen nach deren Auffassung keine medizinischen Gründe vor.

Es besteht somit aus Sicht der Kassen keine Notwendigkeit für eine Operation. Es handelt sich also um eine ärztliche Leistung, die Du normalerweise selbst bezahlen musst. Du kannst jedoch unter bestimmten Umständen gegebenenfalls bei Deiner Krankenkasse Zuschüsse beantragen.

Liegen zum Beispiel gesundheitlichen Aspekte wie Hautprobleme oder Verschleißerscheinungen der Gelenke vor, erhöhen sich die Chancen auf Kostenübernahme durch die Kassen erheblich.

Medizinische Gründe für eine Übernahme der Kosten für die Bauchstraffung durch die Krankenkassen:

  • Einschränkungen der Mobilität,
  • starke Rückenschmerzen,
  • funktionell beeinträchtigende Fettschürzen (Ekzeme, offene Stellen),
  • massive Gewebeüberhänge nach deutlichem Gewichtsverlust sowie
  • Nabel- und Narbenbrüche am Bauch.

Psychische Belastung führt nicht zur Kostenerstattung!

Menschen, die sehr viel Gewicht in sehr kurzer Zeit verloren haben, leiden meistens danach sehr unter der Fettschürze, die sich am Bauch bildet.

Sie empfinden ihr Aussehen als unästhetisch und hässlich. Sie schämen sich, ihren Körper öffentlich zu zeigen. Ihr psychischer Leidensdruck ist damit ganz objektiv sehr hoch.

Doch leider gilt die Bauchstraffung nun einmal als Schönheitsoperation. Sie dient nach Ansicht der Kostenträger lediglich der Verbesserung des Aussehens. Das steht einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen im Weg.

Nicht einmal dann, wenn der psychische Leidensdruck so hoch ist, dass der Patient wegen seines Aussehens eine Psychotherapie in Anspruch nimmt oder wenn er gar deswegen unter Depressionen leidet, werden die Kosten übernommen.

Bauchstraffung bei Gewichtsreduktion – Kostenübernahme als Sonderfall

Bei einer massiven Gewichtsreduktion gibt es allerdings berechtigte Hoffnung. In diesem Fall solltest Du auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme für die Bauchdeckenstraffung bei der Krankenkasse stellen.

Wird die Notwendigkeit zum Abnehmen medizinisch festgestellt und besteht die Absicht so viel Gewicht zu reduzieren, dass eine Bauchdeckenstraffung nötig werden könnte, dann sollte der Gewichtsverlust am besten gleich von Anfang an vom behandelnden Arzt dokumentiert werden.

Wenn der Patient sein Gewicht über einen sehr langen Zeitraum (je nach Kasse zwischen sechs Monaten und zwei Jahren) gehalten hat, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • eine persönliche Stellungnahme zur Dringlichkeit der Operation
  • fachärztliche Gutachten, die diese Dringlichkeit bestätigen,
  • Fotos zur Dokumentation.

Ein Beispiel für einen solchen (erfolgreichen) Antrag auf Kostenübernahme findest Du hier.

Der Antrag wird dennoch häufig von den Kassen erst einmal abgelehnt.

Dann sollte man gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen. Wird der Antrag zweimal abgelehnt, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich.

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Über den Autor

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Robert Weidner

Robert ist ein richtiges Fitness-Multitalent. Er ist ausgebildeter Ernährungsberater, Fitness Trainer (A und B Lizenz), Trainer für Gesundheits und Rehasport und Trainer für EMS Training. Er ist Personal Trainer und schreibt leidenschaftlich gerne über sein liebstes Hobby, um sein Wissen mit der Welt zu teilen.

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